Der Deutsche Bundestag berät aktuell das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung. Die Krankenkassen sollen darin verpflichtet werden, auch bei Hilfsmittelversorgungen, ihren Versicherten Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen zuzahlungsfreien Hilfsmitteln einzuräumen. Weiterhin soll klargestellt werden, das für Hilfsmittel mit einem hohem individuellen Anpassungsbedarf keine Ausschreibungen vorgenommen wird.
Die Ausnahmeregelung für einen Leistungsanspruch auf Brillengläser soll außerdem erweitert werden. Zukünftig sollen auch Versicherte, welche wegen einer Kurz- oder Weitsichtigkeit Gläser mit einer Brechkraft von mindestens 6 Dioptrien oder wegen einer Hornhautverkrümmung von mindestens 4 Dioptrien benötigen, einen Anspruch auf Kostenübernahme in Höhe des vom GKV-Spitzenverband festgelegten Festbetrags bzw. des von ihrer Krankenkasse vereinbarten Vertragspreises haben.

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